Welcher Ausweis ist erforderlich 

 

Der Verbrauchsausweis basiert im Wesentlichen auf dem Energieverbrauch Ihres Gebäudes und ist daher deutlich preiswerter als der bedarfsorientierte Energieausweis. Der Bedarfsausweis  erfordert aufgrund der recht spezifischen Angaben zum Haus oft viele Nachfragen bis hin zu einer Vor-Ort-Besichtigung durch einenSachverständigen.

Um jedoch seiner gesetzlichen Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nachzukommen, ist der hier erhältliche verbrauchsbasierte Energieausweis eine gute Alternative.

 

Der verbrauchsbasierte Energieausweis für Wohngebäude kann ausgestellt werden für:

  • Häuser mit 5 oder mehr Wohnungen oder
  • Häuser die den Bauantrag nach dem 31.10.1977 gestellt haben oder
  • Häuser die beim Bau selbst oder durch spätere Modernisierung das Wärmeschutzniveau der 1.Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllen. 

Der bedarfsorientierte Energieausweis kann für jedes Haus ausgestellt werden und muss erstellt werden, wenn keine der genannten Bedingungen erfüllt wird oder keine/nichtausreichende Verbrauchswerte vorliegen.  

Um Ihrer gesetzlichen Pflicht zu genügen ist oft der verbrauchsbasierte Energieausweis vollkommen ausreichend.

 

 

 

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Bernd Heydenreich

Hochbautechniker

Gebäudeenergieberater HWK

 

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