Aktuelles
Änderung bei Förderprogrammen der KfW und BAFA
zum 09.Juli 2026 bis 20.Juli 2026 kommt es zu einer Umstellungsphase um notwendige technische Anpassungen bei der KfW und BAFA vorzunehmen. In dieser Zeit gilt ein Antragsstopp. Die Erstellung neuer BzAs und TPBs können bei KfW und BAFA nicht erstellt werden.( d.h. neue Anträge zur Heizungsförderung oder Maßnahmen an der Gebäudehülle können nicht gestellt werden)
Ab dem 21.Juni 2026 können dann wieder Anträge zu den unten erwähnten Konditionen gestellt werden.
KfW-Heizungsförderung (nur bei Wechsel von fossilen zu erneuerbaren)
Die KfW-Bank ist für den Bereich des Heizungstausch bei Bestandsgebäuden zuständig.
Folgende Änderungen sind bei der Heizungsförderung geplant:
40%-Punkte bei einem zu versteuernden Einkommen bis 30.000,-€
30%-Punkte bei einem zu versteuernden Einkommen von 30.000,- bis 40.000,-€
10%-Punkte bei einem zu versteuernden Einkommen bis 50.000,-€
Bei im Haushalt lebende, minderjährige Kinder (<18 Jahre) reduziert sich einmalig das Einkommen um 10.000,-€
Die bisher max. 30.000,-€ förderfähigen Kosten werden bei Neustart (ab 21.Juli 2026)auf 28.000,-€ abgesenkt und danach alle 6 Monate um 750 €.
01.02.2027 | 27.250,- € |
01.08.2027 | 26.500,- € |
01.02.2028 | 25.750,- € |
01.08.2028 | 25.000,- € |
01.02.2029 | 24.250,- € |
01.08.2029 | 23.500,- € |
01.02.2030 | 22.750,- € |
08.08.2030 | 22.000,- €
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Absenkung des Klimageschwindigkeitsbonus von 20% auf 16% (4% alle 6 Monate)
01.02.2027 | 12% |
01.08.2027 | 8 % |
01.02.2028 | 4% |
01.08.2028 bis 01.08.2030 | 0% |
Klimageschwindigkeitsbonus für den Austausch von funktionsfähigen Heizungen:
Öl, Kohle, Gasetage oder Nachtspeicher jeden Alters oder für den Austausch von
funktionsfähigen Gas- oder Biomasseheizungen, die älter als 20 Jahre sind.
BAFA – Gebäudehülle Grundförderung 15%
Förderfähiges Investitionsvolumen
1. Wohneinheit 30.000,-
2. bis 6. Wohneinheit je 15.000,-
7. WE und weitere je 8.000,-
Beispiel 1: neue Fenster mit einer Investitionssumme von 43.000,-€ bei einem
Einfamilienhaus ohne iSFP
30.000,-/100*15% = 4.500,- € Förderbetrag
Beispiel 2: neue Fenster mit einer Investitionssumme von 56.000,-€ bei einem
Zweifamilienhaus ohne iSFP
45.000,-/100*15% = 6.750,-€ Förderbetrag
Beispiel 3: neue Fenster mit einer Investitionssumme von 43.000,- bei einem
Einfamilienhaus mit iSFP (5%)
30.000,-/100*15% plus 13.000,-/100*20% = 4.500+2.600=7.100,-€
Beispiel 4: neue Fenster mit einer Investitionssumme von 56.000,-€ bei einem
Zweifamilienhaus mit iSFP (5%)
45.000,-/100*15% plus 11.000,-/100*20% = 6750+2200=8.950,-€