Aktuelles

Änderung bei Förderprogrammen der KfW und BAFA


zum 01.01.2021 sind nachfolgende Änderungen eingetreten:


KfW-Kredit

Die KfW-Bank ist für den Bereich von Kreditanträgen zuständig


BAFA

Die BAFA ist für Zuschüsse von Einzelmaßnahmen zuständig

Das Mindestinvestitionsvolumen muss 2.000,-€ (Brutto) betragen

Der maximale Förderbetrag pro Wohneinheit beträgt 60.000,-€ und davon bis zu 20%

bezogen auf die Gebäudehülle und bis zu 40% für die Anlagentechnik.


Die Arbeiten müssen in einem Zeitraum von 24 Monaten ab Bewilligungszusage fertiggestellt sein, ansonsten verfällt die Bewilligung. (Kann jedoch mit entsprechender Begründung vor Ablauf verlängert werden)


Bei den Einzelmaßnahmen ist ein Energie-Experte hinzu zu nehmen.

Ich erstelle vor Antragsbeantrag (Bauherrenseite) eine Technische Projektbeschreibung mit einer Identnummer (TPB-ID) die dann in dem Antrag mit aufgeführt werden muss.

Nach Abschluss der Arbeiten wird dann von mir ein Projektnachweis mit einer Identnummer (TPN-ID) erstellt, die dann im Verwendungsnachweis eingetragen werden muss. (Hier sind dann auch Rechnungsbelege und Fertigstellungsdatum vom Bauherrn einzutragen.)


 

 

 

 


 

 

 

Kontaktieren Sie mich:


Bernd Heydenreich

Hochbautechniker

Gebäudeenergieberater HWK

 

Hilterscheider Str. 17

53902 Bad Münstereifel

Mobil: 0176/21641430

 bernd.heydenreich@t-online.de

 

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