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AktuellesÄnderung bei Förderprogrammen der KfW und BAFA zum 01.01.2021 sind nachfolgende Änderungen eingetreten: KfW-Kredit Die KfW-Bank ist für den Bereich von Kreditanträgen zuständig BAFA Die BAFA ist für Zuschüsse von Einzelmaßnahmen zuständig Das Mindestinvestitionsvolumen muss 2.000,-€ (Brutto) betragen Der maximale Förderbetrag pro Wohneinheit beträgt 60.000,-€ und davon bis zu 20% bezogen auf die Gebäudehülle und bis zu 40% für die Anlagentechnik. Die Arbeiten müssen in einem Zeitraum von 24 Monaten ab Bewilligungszusage fertiggestellt sein, ansonsten verfällt die Bewilligung. (Kann jedoch mit entsprechender Begründung vor Ablauf verlängert werden) Bei den Einzelmaßnahmen ist ein Energie-Experte hinzu zu nehmen. Ich erstelle vor Antragsbeantrag (Bauherrenseite) eine Technische Projektbeschreibung mit einer Identnummer (TPB-ID) die dann in dem Antrag mit aufgeführt werden muss. Nach Abschluss der Arbeiten wird dann von mir ein Projektnachweis mit einer Identnummer (TPN-ID) erstellt, die dann im Verwendungsnachweis eingetragen werden muss. (Hier sind dann auch Rechnungsbelege und Fertigstellungsdatum vom Bauherrn einzutragen.)
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Hochbautechniker Gebäudeenergieberater HWK
Hilterscheider Str. 17 53902 Bad Münstereifel Mobil: 0176/21641430 bernd.heydenreich@t-online.de
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