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AktuellesÄnderung bei Förderprogrammen der KfW und BAFA zum 01.01.2024 sind nachfolgende Änderungen eingetreten: KfW Die KfW-Bank ist für den Bereich des Heizungstausch bei Bestandsgebäuden zuständig. Folgende Prozentpunkte sind förderfähig: 30 % Basisförderung für alle Wärmepumpen. 20 % Klimageschwindigkeitsbonus für den Austausch von funktionsfähigen Heizungen: Öl, Kohle, Gasetage oder Nachtspeicher jeden Alters oder für den Austausch von funktionsfähigen Gas- oder Biomasseheizungen, die älter als 20 Jahre sind. Der Bonus in Höhe von 20 % ist befristet bis 2028 - danach reduziert er sich jährlich. 30 % Einkommensbonus für Selbstnutzende Wohneigentümer bis max. 40.000 € versteuerndes Einkommen für förderfähige Heizungsanlagen. 5 % Effizienzbonus für Wärmepumpen mit der Nutzung der Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser oder eines natürlichen Kältemittels. Der maximale Zuschuss ist jedoch bis 70% gedeckelt. BAFA Die BAFA ist für Zuschüsse von Einzelmaßnahmen im Zuge der Gebäudehülle zuständig. Das Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 300 € brutto. Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für energetische Maßnahmen beträgt insgesamt 30 000 Euro pro Wohneinheit. Der Förderbonus beträgt 15%. Abweichend davon erhöht sich diese Höchstgrenze auf 60 000 Euro pro Wohneinheit, wenn für die Maßnahmen der iSFP-Bonus gewährt wird. Die Arbeiten müssen in einem Zeitraum von 24 Monaten ab Bewilligungszusage fertiggestellt sein, ansonsten verfällt die Bewilligung. (Eine Verlängerung um weitere 12 Monate ist mit guter Begründung möglich) Bei den Einzelmaßnahmen ist ein Energie-Experte hinzu zu nehmen. Ich erstelle vor Antragsbeantragung (Bauherrenseite) eine Technische Projektbeschreibung mit einer Identnummer (TPB-ID) die dann in dem Antrag mit eingetragen werden muss. Des weiterem ist ein Liefer- und Leistungsvertrag mit Angabe des Beginn der Maßnahme bei Antragstellung mit hoch zu laden. Nach Abschluss der Arbeiten wird dann von mir ein Projektnachweis mit einer Identnummer (TPN-ID) erstellt, die dann im Verwendungsnachweis eingetragen werden muss. (Hier sind dann auch Rechnungsbelege und Fertigstellungsdatum vom Bauherrn hoch zu laden.)
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