Aktuelles

Änderung bei Förderprogrammen der KfW und BAFA


zum 01.01.2024 sind nachfolgende Änderungen eingetreten:


KfW

Die KfW-Bank ist für den Bereich des Heizungstausch bei Bestandsgebäuden zuständig.

Folgende Prozentpunkte sind förderfähig:

30 % Basisförderung für alle Wärmepumpen.

20 % Klimageschwindigkeitsbonus für den Austausch von funktionsfähigen Heizungen:                Öl, Kohle, Gasetage oder Nachtspeicher jeden Alters oder für den Austausch von

           funktionsfähigen Gas- oder Biomasseheizungen, die älter als 20 Jahre sind. Der

           Bonus in Höhe von 20 % ist befristet bis 2028 - danach reduziert er sich jährlich.

30 % Einkommensbonus für Selbstnutzende Wohneigentümer bis max. 40.000 €

          versteuerndes Einkommen für förderfähige Heizungsanlagen.

5  % Effizienzbonus für Wärmepumpen mit der Nutzung der Wärmequelle Wasser,

        Erdreich oder Abwasser oder eines natürlichen Kältemittels.

Der maximale Zuschuss ist jedoch bis 70% gedeckelt.




BAFA

Die BAFA ist für Zuschüsse von Einzelmaßnahmen im Zuge der Gebäudehülle zuständig.

Das Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 300 € brutto. 

Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für energetische Maßnahmen  beträgt insgesamt 30 000 Euro pro Wohneinheit. Der Förderbonus beträgt 15%. Abweichend davon erhöht sich diese Höchstgrenze auf 60 000 Euro pro Wohneinheit, wenn für die Maßnahmen der iSFP-Bonus gewährt wird.
Bei Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme als Teil eines im Förderprogramm Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5 % möglich.


Die Arbeiten müssen in einem Zeitraum von 24 Monaten ab Bewilligungszusage fertiggestellt sein, ansonsten verfällt die Bewilligung. (Eine Verlängerung um weitere 12 Monate ist mit guter Begründung möglich)


Bei den Einzelmaßnahmen ist ein Energie-Experte hinzu zu nehmen.

Ich erstelle vor Antragsbeantragung (Bauherrenseite) eine Technische Projektbeschreibung mit einer Identnummer (TPB-ID) die dann in dem Antrag mit eingetragen werden muss. Des weiterem ist ein Liefer- und Leistungsvertrag mit Angabe des Beginn der Maßnahme bei Antragstellung mit hoch zu laden.

Nach Abschluss der Arbeiten wird dann von mir ein Projektnachweis mit einer Identnummer (TPN-ID) erstellt, die dann im Verwendungsnachweis eingetragen werden muss. (Hier sind dann auch Rechnungsbelege und Fertigstellungsdatum vom Bauherrn hoch zu laden.)


Änderung beim Sanierungsfahrplan ab 27.11.2023:

mit Ankündigung der Bundesregierung über eine Haushaltssperre für das Jahr 2023 entfallen ab dem 27.11.2023 die Zuschussmöglichkeiten zum Sanierungsfahrplan von bis zu 80%. In wie weit es hierzu Änderungen geben wird ist noch unklar.

Seit dem 19.01.2024 können wieder Fördergelder für den Sanierungsfahrplan über die BAFA beantragt werden. 

80% Zuschuss jedoch max. 1300,-€ für 1-2 Wohneinheiten und ab 3 Wohneinheiten max. 1.700 €.


 

 

 

 


 

 

 

Kontaktieren Sie mich:


Bernd Heydenreich

Hochbautechniker

Gebäudeenergieberater HWK

 

Hilterscheider Str. 17

53902 Bad Münstereifel

Mobil: 0176/21641430

 bernd.heydenreich@t-online.de

 

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